Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel von Rotz AG
Teil 1: Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsabschluss
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung von Hotelzimmern («Beherbergungsleistungen») und/oder die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Eventräumlichkeiten («Veranstaltungsleistungen»), für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen sowie die kulinarischen Leistungen («Gastro/Restaurant») und die Wellness-Leistungen («Private Spa») des Hotel von Rotz AG (nachfolgend «Hotel von Rotz») an Kunden und Gäste (die nachfolgend als «Kunden» bezeichnet sind).
Die Vertragspartner sind das Hotel von Rotz und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden Zimmer oder Eventräumlichkeiten bestellt, haftet er dem Hotel von Rotz gegenüber zusammen mit dem Kunden als Solidarschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen. In diesem Fall haften der Kunde und der Dritte solidarisch.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Zahlung der gesamten Buchungssumme mit einer Credit- oder Debitkarte bei der Onlinebuchung, bei direkter Buchung beim Check-in-Terminal oder bei direkter Buchung beim Hotel von Rotz (vor Ort, E-Mail, Telefon) getätigt wurde. Das Hotel von Rotz sendet eine elektronische Buchungsbestätigung an den Kunden.
Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäss Hausordnung auszuüben.
Der Kunde verpflichtet sich, beim Check-in alle Angaben wahrheitsgemäss anzugeben und keine Pseudonyme oder falschen Adressen zu verwenden.
2. Preise und Zahlungsmittel
Sämtliche in Preislisten, auf Websites oder sonstige Veröffentlichungen angeführten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise ergeben sich beim Vertragsabschluss respektive der zugrundeliegenden Preisliste. Buchungsänderungen berechtigen das Hotel von Rotz, abweichende Preise zu verlangen, z.B. Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer der Kunden.
Folgende Zahlungsmittel respektive Kreditkarten werden akzeptiert:
- Visa
- Mastercard
- Diners Club
- UnionPay
- JCB
- V PAY
- Maestrokarte
- Post Card
- American Express
Das Hotel von Rotz verfügt während der Bürozeiten über eine besetzte Rezeption. Eine Bezahlung mit Bargeld oder Scheck ist nicht möglich.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Anzahlung/Vorauszahlung
Das Hotel von Rotz ist berechtigt, im Umfang der Zimmerreservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Buchungen mit ausländischer Rechnungsadresse. Das Hotel setzt in der Rechnung die Zahlungsfrist fest. Bei nicht fristgerechter Anzahlung kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und Annullierungskosten verlangen.
Für Veranstaltungen gelten folgende Anzahlungsbedingungen, wenn die Gesamtkosten CHF 5000.00 übersteigen:
- Anzahlung 20% der gebuchten Gesamtkosten bei Vertragsunterzeichnung
- Anzahlung 80% der gebuchten Gesamtkosten bis 1 Monate vor der Veranstaltung
- 100 % Schlusszahlung (Mehrkosten) bis 15 Tage nach der Veranstaltung
3.2 Zahlungsfristen/Verzug
Alle Rechnungen müssen innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden. Bei Tischreservierungen und Konsumationen in der Gastro gilt generell, dass die bezogenen Dienstleistungen spätestens zum Zeitpunkt der Abreise beglichen sein müssen. Nach Ablauf von 15 Tagen ist der Kunde automatisch und ohne Mahnung in Verzug (Verfalltag) und schuldet den gesetzlichen Verzugszins von 5%.
3.3 Schlussrechnung
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels und aller gastronomischen Einrichtungen für den Kunden und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist am Anreisetag in Schweizer Franken per akzeptierter Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen. Rechnungen, die auf Vereinbarung zugesandt werden, sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die vollständige Rechnungsadresse ist bei der definitiven Reservation bekannt zu geben. Der Kunde haftet für allfällige nicht beglichene Rechnungen der einzelnen Teilnehmenden. Es werden keine Rabatte oder Skonti auf den geschuldeten Betrag gewährt.
3.4 Optionen, Offerten
Die Annahmefristen für Offerten der Hotel von Rotz AG werden in der jeweiligen Offerte festgelegt. Danach ist die AG nicht mehr an die Offerte gebunden. Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Die Hotel von Rotz AG kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist / Offerte ohne weitere Mitteilung über die offerierten Leistungen verfügen.
Teil 2: Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Übernachtungen
4. Buchung und Rücktritt
Die Buchung erfolgt online oder über das Check-in-Terminal. Während der Öffnungszeiten steht den Kunden zudem persönliche Unterstützung an der Rezeption zur Verfügung. Die Vorauszahlung der gesamten Buchungssumme erfolgt mittels Credit- oder Debitkarte.
Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn dies nicht explizit vereinbart wurde.
Die Annullierung einer Reservation von Hotelzimmern muss dem Hotel von Rotz möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show) sowie im Fall verfrühter Abreise.
Nach Zustandekommen des Vertrags, kann der Kunde (Individual oder Gruppe) für bis zu fünf Zimmer bis 2 Tage vor dem gebuchten Termin vom Vertrag zurücktreten. Ist mit dem Kunden mittels Sondervereinbarung ein freies Rücktrittsrecht ausserhalb der geltenden 2-Tagesfrist schriftlich vereinbart, kann der Kunde bis dahin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Hotel von Rotz ausübt.
Bei Stornierungen oder Änderungen danach werden 100% des Gesamtbetrags verrechnet.
Die Annullierung einer grösseren Buchung hat das Hotel von Rotz spätestens wie folgt zu erreichen:
- 6 bis 10 Zimmer: 14 Tage vor Anreise
- 11 bis 50 Zimmer: 30 Tage vor Anreise
- Ab 51 Zimmern: 60 Tage vor Anreise
Bei Long-Stay-Buchungen für Aufenthalte von mehr als 10 Nächten beträgt die Stornierungsfrist 7 Tage vor Anreise. Bei Nichterscheinen (No-Show) oder verfrühter Abreise behält sich das Hotel von Rotz das Recht vor, die nicht beanspruchten Übernachtungen vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
Bei Nichteinhaltung der genannten Stornofristen behält sich das Hotel vor, den vollständigen Betrag aller gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen.
Ist ein Rücktrittsrecht ausserhalb der geltenden 48 Stunden schriftlich vereinbart worden, ist das Hotel von Rotz bei Rücktritt des Kunden berechtigt, die vereinbarten Preise in Rechnung zu stellen und von seiner Kreditkarte abzubuchen, es sei denn, der Rücktritt des Kunden erfolgt aufgrund von Umständen, die das Hotel von Rotz zu vertreten hat. Das Hotel von Rotz empfiehlt, auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel von Rotz in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel von Rotz auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Ferner ist das Hotel von Rotz berechtigt vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel von Rotz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel von Rotz begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung der Betriebe den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Betriebe in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel von Rotz zuzurechnen ist;
- ein Verstoss gegen Punkt 1 zweiter Absatz dieser AGB vorliegt;
- der Kunde die Räumlichkeiten nachteilig gebraucht oder durch sein rücksichtsloses, anstössiges oder sonst ungehöriges Verhalten die übrigen Kunden und/oder den Eigentümer stört;
- der Kunde von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
- der Aufenthalt gesetzwidrig ist;
- das Hotelzimmer für private Partys, Veranstaltungen oder ähnliche Zusammenkünfte jeglicher Art genutzt wird;
- das Zimmer zu gewerblichen, sittenwidrigen oder pornografischen Zwecken verwendet wird;
- sich mehr Personen im Zimmer aufhalten oder übernachten, als bei der Buchung angegeben, bezahlt und vom Hotel bestätigt wurden.
Bei Rücktritt seitens Hotel von Rotz aus den oben genannten Gründen entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
5. Check-in und Check-out
Der Check-in erfolgt über das hierfür vorgesehene Terminal. Die Zimmerkarte erhält der Kunde nach Abschluss des Check-ins direkt über das Terminal. Die Zimmerkarte ist beim Verlassen der Betriebe vom Hotel von Rotz in der hierfür vorgesehenen Box einzuwerfen. Das Zimmer steht am Anreisetag spätestens ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen bis 11.00 Uhr zu räumen. Das Hotel von Rotz ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht geräumt sind. Wird ein Zimmer vor 7.00 Uhr morgens in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
6. Kinder
Babybetten sind 24 Stunden vor Anreise per E-Mail oder telefonisch zu reservieren. Diese sind kostenlos.
7. Raumnutzung
Durch den Abschluss des Vertrags erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Betriebs des Hotels von Rotz, das üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Kunden zur Benützung zugänglich sind. Die Kunden sind sich der Tatsache bewusst, dass Personal des Hotels von Rotz nur sehr beschränkt zur Verfügung steht und der Kunde Selbstverantwortung an den Tag legen muss.
Eine Unter- oder Weitervermietung von gemieteten Zimmern, Räumen oder Flächen an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Hotels von Rotz. Das Hotel von Rotz behält sich für Veranstaltungen vor, Raumänderungen vorzunehmen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.
Teil 3: Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
8. Vertragsgemässe Nutzung
Als Veranstaltungen gelten namentlich Events, Seminare, Kongresse, Bankette, Tagungen, Workshops, Hochzeiten, Familienfeiern etc. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm gebuchten und genutzten Räumlichkeiten vor Übernahme zu prüfen und diese mit Sorgfalt zu nutzen. Allfällige Mängel oder während der Dauer der Nutzung auftretende Schäden sind dem Hotel von Rotz umgehend zu melden. Für Schäden haftet der Kunde, unabhängig davon, ob sie durch ihn oder durch seine Teilnehmer verursacht wurden. Fehlendes Inventar gilt als vom Kunden erworben und wird diesem in Rechnung gestellt.
Sollte die Einrichtung in den Räumlichkeiten oder sonst im Hotel durch den Kunden oder seine Teilnehmer beschädigt oder zerstört worden sein, kommt der Kunde für die Neuanschaffung oder vollständige Reparatur auf. Ebenso für den Ertragsausfall der Räumlichkeiten zur vollen Rate. Für die Bezahlung von entstandenen Schäden und/oder zusätzlichen Reinigungsaufwänden, sowie den Ertragsausfall der Räumlichkeiten ist das Hotel von Rotz berechtigt, die entsprechenden Kosten als Konsumation der Kreditkarte des Kunden zu belasten oder in Rechnung zu stellen.
9. Bewilligungen
Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Kunde allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Kunden selbst anzumelden und abzugelten.
10. Speisen und Getränke
Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom Hotel von Rotz und seinen gastronomischen Einrichtungen zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt.
11. Umbuchungs- und Annullierungsbedingungen
Änderungen der Teilnehmerzahl müssen dem Hotel von Rotz unter Einhaltung folgender Fristen im Voraus mitgeteilt werden:
- 10 Tage vor Anlassbeginn
Ist die effektive Personenzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung, ansonsten wird nach der effektiven Teilnehmerzahl abgerechnet. Der Kunde nimmt zudem zustimmend zur Kenntnis, dass das Hotel von Rotz keine Verpflichtung zur Aufnahme der zusätzlichen Personen hat. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine schriftliche Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Kunden sind unwirksam.
Stornierungen oder ein Rücktritt von einer Reservation müssen dem Hotel von Rotz möglichst frühzeitig und schriftlich durch den Kunden mitgeteilt werden. Eine kostenlose Absage der Veranstaltung ist innerhalb der nachfolgenden Frist möglich:
- Veranstaltungen mit einer bestätigten Personenzahl von bis 69:
bis 120 Tage vor dem Veranstaltungsdatum - Veranstaltungen mit einer bestätigten Personenzahl von mindestens 70:
bis 150 Tage vor dem Veranstaltungsdatum
Im Fall einer Absage nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Kunden die Bereitstellungskosten und zusätzlich folgende Annullationspauschalen des zu erwartenden Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt:
Veranstaltungen mit einer ursprünglich bestätigten Personenzahl bis 69:
- 119 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum:
Zahlung von 40% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung - 59 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum:
Zahlung von 60% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung - ab 29 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum:
Zahlung von 100% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung.
Veranstaltungen mit einer bestätigten Personenzahl von mindestens 70:
- 149 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum:
Zahlung von 40% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung - 89 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum:
Zahlung von 60% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung - ab 59 Tage vor dem Veranstaltungsdatum:
100% des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung
Falls der entstandene Umsatzverlust durch Kundenbuchungen von Dritten für den gleichen Zeitraum und die gleichen Räume kompensiert wird, kann das Hotel von Rotz nach eigenem Ermessen von der Inrechnungstellung der Annullierungskosten absehen oder diese reduzieren.
12. Beginn/Ende der Veranstaltung
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung am Veranstaltungstag, können die hierdurch entstehenden Kosten durch das Hotel berechnet werden. Dies gilt nicht, wenn das Hotel für die Verschiebung verantwortlich ist. Der in Rechnung gestellte Betrag muss ohne Abzug bezahlt werden. Es werden keine Rabatte oder Skonti auf den geschuldeten Betrag gewährt.
13. Verlängerung
Nach 23.00 Uhr gilt eine Mindestkonsumation von CHF 400.00 pro angebrochene Stunde.
14. Andere Leistungen
Wünscht der Kunde Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Die gewünschten Leistungen müssen hierbei direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet werden. Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Kunden lediglich vermittelt hat.
Nicht im Hotel vorhandene, technische Hilfsmittel werden auf Verlangen zugemietet. Die externen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel oder Einrichtungen verantwortlich.
15. Veranstaltungsablauf
Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Hotels von Rotz. Der Kunde haftet für jeglichen dem Hotel von Rotz daraus entstehenden Schaden.
Ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen Empfangstische, Werbematerial, Banner etc. nur in Absprache mit dem Hotel aufgestellt werden. Öffentliche Bereiche des Hotels dürfen nicht für Gruppenarbeiten genutzt werden. Diese haben in den vereinbarten Gruppenräumen stattzufinden.
Der Kunde verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Hotels einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. Der Gebrauch entzündbarer Gegenstände ist strengstens untersagt.
16. Lieferungen und Abholungen
Lieferungen und Abholungen für Anlässe sind mit dem Hotel zu koordinieren und frühzeitig, mindestens vor deren Eintreffen, dem Hotel schriftlich mitzuteilen. Das Hotel behält sich vor, Sendungen ohne Absender oder gültigen Adressaten zurückzuweisen. Jede daraus entstehende Verpflichtung oder Haftung wird seitens des Hotels abgelehnt. Sendungen müssen korrekt adressiert sein, inklusive der Angaben zum Anlass. Versandkosten, Zollspesen sowie die Mehrwertsteuer für eintreffende Pakete werden nicht vom Hotel bezahlt. Sollte dies nicht eingehalten werden, kann die Entgegennahme verweigert werden.
Teil 4: Weitere Bestimmungen
17. Rauchverbot und Brandschutz
Die nachstehenden Brandschutzbestimmungen sind im gesamten Gebäude aller Betriebe des Hotels von Rotz einzuhalten. Es dürfen nur die zur Zimmerausstattung gehörenden Gegenstände und Geräte verwendet werden.
Die Benutzung von Wasserkochern, Öfen, Toastern, Tauchsiedern, elektrischen Bügeleisen und ähnlichen Geräten ist verboten.
Das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten oder vergleichbaren Rauchwaren ist im gesamten Hotel, insbesondere in den Hotelzimmern, strikt untersagt. Falls versucht wird, die Brandmelder mutwillig ausser Betrieb zu setzen, wird dies mit einer Strafgebühr von mindestens CHF 1000.00 pro Zimmer verrechnet. Ausserdem werden dem Kunden alle anderen daraus entstehenden Folgekosten verrechnet.
Gemäss dem Gesetz vom 13. Dezember 2007 über den Nichtraucherschutz und die Werbung für ist das Rauchen im Innenbereich der Betriebe vom Hotel von Rotz verboten, mit Ausnahme der Raucherlounge.
Bei einer irrtümlichen oder missbräuchlichen Alarmierung der Feuerwehr werden als Gebühr mindestens CHF 1000.00 zuzüglich der Einsatzkosten der Feuerwehr an den Verursacher weiterverrechnet.
18. Haustiere
Im Hotel von Rotz sind Hunde gegen einen Aufpreis von CHF 25.00 pro Hund und Nacht erlaubt. Das Mitbringen von Hunden ist auch im Restaurant gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund während des Aufenthalts ordnungsgemäss zu halten. Für allfällige Schäden haftet der Besitzer des Hundes.
19. Parkplätze
Den Kunden stehen kostenlose Aussenparkplätze und eine Aufladestation für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Parkplätze in der hoteleigenen Tiefgarage stehen gegen einen Aufpreis von CHF 15.00 pro Fahrzeug und Nacht zur Verfügung und sind nur nach Verfügbarkeit buchbar. Das Hotel von Rotz übernimmt keine Haftung für Parkschäden, Diebstahl oder sonstigen Schäden am Fahrzeug während des Aufenthalts des Kunden.
Aus feuerpolizeilichen Gründen können widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeuginhabers abgeschleppt werden.
20. Services
Dem Kunden stehen diverse Getränke gegen Bezahlung bei unserem Selbstbedienung-Automaten zur Verfügung. Snacks, Pflegeartikel, etc. können in unserem Tankstellen-Shop erworben werden. Das Frühstück und Getränke wie Wasser, Kaffee und Tee sind im Zimmerpreis enthalten.
21. Ausstattung
Das Hotel von Rotz verfügt über folgende Ausstattung: Casual Fine Dining Restaurant Cabrio, Highspeed WLAN im ganzen Hotel, kostenlose Aussenparkplätze, Tiefgarage, hochwertig ausgestattete Nichtraucherzimmer, automatische Raumbelüftung mit Klimaanlage, Flatscreen-TV mit internationalen Fernsehkanälen, Safe, grosser Schreibtisch und ein Balkon in allen Zimmern.
22. Fitness- und Wellness
Das Hotel von Rotz stellt den Kunden einen modernen Fitnessbereich mit exklusiven Geräten zur Verfügung. Die Benutzung der Gerätschaften geschieht auf eigenes Risiko und ohne Betreuung. Das Hotel von Rotz lehnt jegliche Haftung ab. Sport sollte der Erholung dienen. Kunden mit angeschlagener Gesundheit oder mit Übermüdung sollten auf die Benutzung verzichten.
23. Restaurant, Tischreservationen und Konsumation
Tischreservationen im Restaurant Cabrio begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder eine bestimmte Aufenthaltsdauer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Sämtliche im Restaurant bezogenen Konsumationen sind spätestens vor Verlassen des Restaurants zu bezahlen. Das Hotel von Rotz behält sich vor, das Speisen- und Getränkeangebot sowie die Menü- und Getränkepreise jederzeit anzupassen. Es gelten die zum Zeitpunkt des Restaurantbesuchs aktuell aufgeführten Preise.
Der Kunde ist verpflichtet, das Servicepersonal vor der Bestellung aktiv über allfällige Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsbedürfnisse zu informieren. Das Hotel von Rotz übernimmt keine Haftung für Folgen, die aus nicht oder nicht rechtzeitig gemeldeten Angaben resultieren.
24. Private Spa
Die Nutzung des Private Spa erfolgt ausschliesslich nach vorgängiger Reservation und gemäss den vom Hotel von Rotz kommunizierten Nutzungsbedingungen.
Annullierungen von Private-Spa-Reservationen müssen dem Hotel von Rotz spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Bei späteren Annullierungen oder Nichterscheinen ist das Hotel von Rotz berechtigt, den gesamten reservierten Betrag in Rechnung zu stellen.
Die Nutzung des Private Spa erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel von Rotz vor der Nutzung über gesundheitliche Einschränkungen, Schwangerschaft, Allergien oder sonstige relevante Umstände zu informieren.
Das Hotel von Rotz übernimmt keine Haftung für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf eine unsachgemässe Nutzung, auf nicht oder nicht rechtzeitig gemeldete Angaben oder auf die Missachtung der Nutzungs- und Sicherheitshinweise zurückzuführen sind.
25. Haftung
Das Hotel von Rotz haftet für die eingebrachten Sachen der Kunden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung vom Hotel von Rotz ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Hotel von Rotz oder den vom Hotel von Rotz befugten Leuten übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind.
Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen. Sollte der Kunde zu Schaden kommen oder mit den Leistungen vom Hotel von Rotz nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Hotel von Rotz unverzüglich zu melden, andernfalls können keine Rechte geltend gemacht werden.
Alle Ansprüche gegen das Hotel von Rotz verjähren sechs Monate nach der Abreise des Kunden, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.
Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
26. Internet
Das Hotel von Rotz stellt einen freien Internetzugang durch WLAN zur Verfügung. Diese Leistung beinhaltet keine Bereitstellung von Firewalls oder Programmen zur Abwehr von schädlichen Computerprogrammen. Den Zugang zu eigenen wichtigen oder persönlichen Daten muss der Kunde selbstständig schützen.
Das Hotel von Rotz übernimmt keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojanische Pferde etc.), sowie für Links von und zu anderen Websites. Das Hotel von Rotz hat keine Kontrolle über Inhalt und Form von externen Websites.
Das Hotel von Rotz kann das fehlerfreie Funktionieren von Hard- und Software nicht garantieren. Das Hotel von Rotz möchte darauf hinweisen, dass diese Seite technische Ungenauigkeiten oder typografische Fehler enthalten kann.
In keinem Fall haftet das Hotel von Rotz dem Kunden oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkte, indirekte, spezielle oder sonstige Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer damit verlinkten Website ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in den Informationssystemen des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wird.
27. Rechte am geistigen Eigentum und Aufnahmen auf dem Gelände
Alle Rechte an Logos, Marken, Namen sowie am Erscheinungsbild des Hotel von Rotz liegen bei der Hotel von Rotz AG. Foto- und Videoaufnahmen auf dem Gelände sind ausschliesslich für den privaten Gebrauch zulässig. Dabei ist auf die Persönlichkeitsrechte anderer Personen zu achten, die sich ebenfalls auf dem Gelände befinden (z.B. andere Kunden, Besucher oder Angestellte). Solche Personen dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn sie den Aufnahmen vorgängig zustimmen. Eine kommerzielle Nutzung sowie Aufnahmen in öffentlichen Bereichen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Hotels von Rotz.
28. Datenschutz
Der Datenschutz ist separat auf der Webseite geregelt.
29. Schlussbestimmungen
Sämtliche Angaben (insbesondere Preise, Reservationen, Onlineberechnungen) sind ohne Gewähr. Das Hotel von Rotz kann nicht garantieren, dass diese Daten jederzeit vollumfänglich auf dem aktuellen Stand sind. Das Hotel von Rotz behält sich vor, die Informationen auf dieser Seite jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Dies gilt auch für Verbesserungen und / oder Änderungen an den auf dieser Seite beschriebenen Produkten.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie der Reservierungsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich und werden auf der Website www.hotel-vonrotz.ch kundgetan. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit der Bezahlung der Buchung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dieser Vertrag und sämtliche daraus entstehenden Streitigkeiten unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels von Rotz bzw. der ordentliche Gerichtsstand des Beklagten.